Förderzweck:
(1)
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung, Erziehung und Jugendhilfe, sobald die Erträge aus einem über das in § 4 Abs. 1 genannte Stiftungsvermögen hinaus angesammelte Stiftungsvermögen dies erlauben, auch die Förderung der Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sowie des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes.
(2)
Gleichzeitig bezweckt die Stiftung die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe, der Völkerverständigung und des Sports sowie die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO.
Verschlagwortung:
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Bildung / Wissenschaft
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Bildung / Wissenschaft
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Ausbildung / Bildung / Fortbildung
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Bildung / Wissenschaft
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Ausbildung / Bildung / Fortbildung
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Beschäftigung / Gesundheit
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Darstellende Künste
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Darstellende Künste
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Ausbildung / Bildung / Fortbildung
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Darstellende Künste
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Kleinkunst / Kabarett / Varieté
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Darstellende Künste
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Preise / Stipendien / Wettbewerbe
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Darstellende Künste
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Theater / Schauspiel
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Darstellende Künste
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Veranstaltungen
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Kulturerbe / Kulturgüter