Förderzweck:
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Behinderten- und Altenhilfe, der Kunst und der Heimatpflege. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln zur Verwirklichung der Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 58, Nr.1 AO). Unter diesen Voraussetzungen sollen Finanz- und Sachmittel insbesondere für die folgenden Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt werden: a) die Errichtung und Unterhaltung von Behinderten- und Altenheimen, Bereitstellung geeigneten Wohnraums für Behinderte, b) den Erwerb und die Verwaltung von Kunstwerken und Kunstgegenständen einschließlich der Durchführung von Ausstellungen, c) die Restaurierung von Kunstwerken, Kunstgegenständen und Denkmälern, d) die Durchführung kultureller Veranstaltungen, z. B. Aufführung von Musik- und Theaterstücken, e) die Förderung und Pflege heimatlicher Mundarten, des heimatlichen Liedgutes und Chorgesanges sowie der Heimatliteratur.
Förderzweckkategorien laut Abgabenordnung:
Denkmalschutz
Geistes- und Gesellschaftswissenschaften
Heimatgedanke
Kunst/Kultur
Traditionelles Brauchtum
Verschlagwortung:
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Bildende Künste
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Bildende Künste
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Veranstaltungen
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Darstellende Künste
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Darstellende Künste
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Theater / Schauspiel
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Darstellende Künste
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Veranstaltungen
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Heimatkulturen
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Heimatkulturen
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Heimatpflege / Heimatkunde
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Kulturerbe / Kulturgüter
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Kulturerbe / Kulturgüter
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Konservierung / Restaurierung
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Musik
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Musik
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Solist / Chor / Orchester
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Musik
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Veranstaltungen
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Sprache / Literatur
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Sprache / Literatur
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Edition / Publikation